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   AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20   

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AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20 (https://dejure.org/2021,7799)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2021 - 35 C 3587/20 (https://dejure.org/2021,7799)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 35 C 3587/20 (https://dejure.org/2021,7799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 573 Abs 2 Nr 3 BGB
    Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei Fehlen der erforderlichen Zweckentfremdungsgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zweckentfremdungsgenehmigung - keine Verwertungskündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Verwertungskündigung vor Abrißgenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80

    Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Diese Tendenz rechtfertigt sich erstens aus der vom Zweckentfremdungsrecht angestrebten Bestandserhaltung in Verbindung mit der Indizkraft der Tatsache, daß es sich typischerweise um langjährig bewohnte Räume handelt" (BVerwG, NJW 1983, 640 juris Rn. 21).

    Gleiches gilt für Wohnraum, der aus anderen Gründen vom Markt nicht mehr angenommen wird (vgl. BVerfGE 38, 348 juris Rn. 52; BVerwG, NJW 1983, 640 juris Rn. 17; Schüller in Bub/Treier, Hdb. der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. II Rn. 28 mwN).

    Eine Genehmigung kommt immer nur als Ausnahme vom allgemeinen Verbot in Betracht, denn seiner Tendenz nach zielt das Verbot auf jede Zweckentfremdung jedes Wohnraums" (BayVGH, aaO; vgl. auch BVerwG, NJW 1983, 640 juris Rn. 21 - restriktive Tendenz).

  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Dies entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (etwa: OLG Hamburg, NJW 1981, 2308 juris Rn. 30; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2300 juris Rn. 22; AG München, BeckRS 2020, 10247 Rn. 23 ff., AG Köln, ZMR 2018, 510 juris Rn. 21, 40 f; MünchKomm-BGB/Häublein, 8. Aufl., § 573 Rn. 120; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.

    Soweit dies für das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung abweichend beurteilt wird (OLG Frankfurt, NJW NJW 1992, 2300 juris Rn. 21 ff.; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 573 Rn. 280 mwN), erklärt sich diese Differenzierung dadurch, dass es sich bei Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung um zwei voneinander getrennte Verwaltungsverfahren handelt, mit welchen ganz unterschiedliche Zwecke verwirklicht werden.

  • OLG Hamburg, 25.03.1981 - 4 U 201/80
    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Dies entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (etwa: OLG Hamburg, NJW 1981, 2308 juris Rn. 30; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2300 juris Rn. 22; AG München, BeckRS 2020, 10247 Rn. 23 ff., AG Köln, ZMR 2018, 510 juris Rn. 21, 40 f; MünchKomm-BGB/Häublein, 8. Aufl., § 573 Rn. 120; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.

    Denn für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es grundsätzlich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung an (BayObLGZ 1995, 131 juris Rn. 20; vgl. auch BGH, NJW 2012, 2270 Rn. 22); soweit dies für das Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung teilweise abweichend beurteilt und bereits das Vorliegen bei Abgabe der Kündigungserklärung verlangt wird (etwa OLG Hamburg, WuM 1981, 155 juris Rn. 30), bedarf dies keiner Vertiefung, weil die Zweckentfremdungsgenehmigung bis zuletzt nicht vorlag.

  • AG München, 15.05.2020 - 473 C 4290/19

    Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei mietvertraglicher

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Dies entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (etwa: OLG Hamburg, NJW 1981, 2308 juris Rn. 30; OLG Frankfurt, NJW 1992, 2300 juris Rn. 22; AG München, BeckRS 2020, 10247 Rn. 23 ff., AG Köln, ZMR 2018, 510 juris Rn. 21, 40 f; MünchKomm-BGB/Häublein, 8. Aufl., § 573 Rn. 120; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.

    Der Vermieter, der für seine Verwertung des Grundstücks zunächst einen Abriss des Gebäudes beabsichtigt, welchen er - wie hier - ohne behördliche Genehmigung nicht vornehmen darf, kann sich aber - solange er nicht über die Zweckentfremdungsgenehmigung verfügt, die ihm die Realisierung seiner Absicht erst erlauben würde - gerade nicht auf gegenwärtig beachtliche Gründe berufen (vgl. eingehend Häublein, NZM 2011, 668, 670 sowie etwa AG München, BeckRS 2020, 10247 Rn. 24; AG Köln, ZMR 2018, 510 juris Rn. 21; jurisPK-BGB/Tiedemann, § 573 Rn. 145, 151 [Stand 21.12.2020]).

  • VG München, 30.01.2019 - M 9 K 16.1378

    Verhältnis Negativattest zu Zweckentfremdungsgenehmigung bei schwerem Mangel bzw.

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Diese beschränken sich aber auf die Kosten für die Wiederherstellung eines - nach Aktenlage noch vorhandenen - "einfachen Wohnstandards" (vgl. BVerwG, NJW 1991, 1966 juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 30. Januar 2019 - M 9 K 16.1378, juris Rn. 26 f.).

    Dies entspricht nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin offenbar auch der Auffassung des Baurechtsamts der Stadt Stuttgart, welches der Klägerin kein Negativattest erteilt (vgl. dazu VG München, Urteil vom 30. Januar 2019 - M 9 K 16.1378, juris Rn. 22), sondern die auch dort für erforderlich gehaltene Genehmigung "zugesagt" habe.

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Insofern führt der besondere Charakter des genossenschaftlichen Mietverhältnisses, der bei der Würdigung des Kündigungsinteresses der Vermieterin berücksichtigt werden muss, zwar dazu, dass eine ordentliche Kündigung nicht auf Eigenbedarf gestützt werden kann (BGH, aaO, juris Rn. 8); eine - im Falle des Abrisses in Neubebauungsabsicht einschlägige (BGH, NJW 2011, 1135 Rn. 17 mwN) - Verwertungskündigung hindert die genossenschaftliche Prägung des Mietverhältnisses indessen im Grundsatz nicht (ebenso: AG Hamburg-St. Georg, ZMR 2015, 385 juris Rn. 15 ff.; BeckOGK-BGB/Drasdo, § 535 Rn. 599 [Stand: 01.01.2021]; Lützenkirchen, WuM 1994, 5, 9 mwN).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Gleiches gilt für Wohnraum, der aus anderen Gründen vom Markt nicht mehr angenommen wird (vgl. BVerfGE 38, 348 juris Rn. 52; BVerwG, NJW 1983, 640 juris Rn. 17; Schüller in Bub/Treier, Hdb. der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. II Rn. 28 mwN).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Denn für die Wirksamkeit einer Kündigung kommt es grundsätzlich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung an (BayObLGZ 1995, 131 juris Rn. 20; vgl. auch BGH, NJW 2012, 2270 Rn. 22); soweit dies für das Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung teilweise abweichend beurteilt und bereits das Vorliegen bei Abgabe der Kündigungserklärung verlangt wird (etwa OLG Hamburg, WuM 1981, 155 juris Rn. 30), bedarf dies keiner Vertiefung, weil die Zweckentfremdungsgenehmigung bis zuletzt nicht vorlag.
  • BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 22/03

    Kündigung des Mietvertrages mit einer Wohnungsgenossenschaft nach Ausscheiden des

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Denn der Gebrauchsüberlassungsvertrag ist trotz seiner genossenschaftsrechtlichen Einbettung als Mietvertrag zu qualifizieren, so dass seine ordentliche Kündigung grundsätzlich auf § 573 BGB gestützt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 12 juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20
    Diese beschränken sich aber auf die Kosten für die Wiederherstellung eines - nach Aktenlage noch vorhandenen - "einfachen Wohnstandards" (vgl. BVerwG, NJW 1991, 1966 juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 30. Januar 2019 - M 9 K 16.1378, juris Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen

  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung,

  • BayObLG, 21.03.1995 - REMiet 2/94

    Kündigung wegen Eigenbedarfs

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